Entsorgung / Gefahrstoffsanierung

Asbest

  

In Deutschland besteht seit 1993 gemäß Gefahrstoffverordnung ein Verbot des Inverkehrbringens von Asbest und asbesthaltigen Materialien. Dieses Verbot gilt seit 2005 auch auf europäischer Ebene. Bei Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer Asbestexpositionen ausgesetzt sein können (Abbruch- und Sanierungsarbeiten, Umgang mit mineralischen Rohstoffen) sind nach Gefahrstoffverordnung Maßnahmen mit dem höchsten Schutzniveau durchzuführen.

 

Gesundheitsgefährdung:

 

Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst.Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen vorgesehen, z.B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration unter 15000 Fasern/m³).

 

Asbestsanierung nach TRGS 519:

 

In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest)und in der aktualisierten Gefahrstoffverordnung. sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der Entsorgung definiert.

 



KMF (Künstliche Mineralfaser) TRGS 521

 

KMF werden künstlich aus Glas-, Gesteins- oder Schlackeschmelzen durch Ziehen,Blasen oder Schleudern hergestellt. Es entstehen Fasern mit einer Dicke von 2 bis 20 µm. Im Gegensatz zum natürlich vorkommenden, kristallinen Asbest brechen alle Mineralfasern quer. Das heißt sie verkürzen sich und es bildet sich in der Regel nichtfasriger Staub statt lungengängigen Fasern wie bei Asbest.

 

Gesundheitsgefährdung:

 

Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei KMF durch Einatmen auftreten.Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: Länge > 5 µm, Durchmesser < 3 µm, Länge : Durchmesser > 3 : 1. Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend. Auch im Feinstaubbereich, bei Faserlängen > 1 µm, sind sie besonders schädlich für die Lunge. Bei Hautkontakt können KMF Juckreiz auslösen.

 

KMF - Sanierung nach TRGS 521:

 

Bei der Sanierung und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) und Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, zum Schutze von Mensch und Umwelt. Diese Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig. Die TRGS 521 beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen, für Abbau und Deponierung.

PAK ( polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

 

In Gebäuden sind PAK hauptsächlich zu finden in; teer- und pechhaltigen Klebstoffen und Farben unter Holzparkett und Hirnholzfußboden teerhaltige Beschichtung (innen) von Trinkwasserleitungen Bitumenerzeugnissen (zum Teil asbesthaltig) Asphalt-Fußbodenbelägen (Gussasphalt, Hochdruckplatten) Bitumierten Dichtungs- und Dachbahnen Bitumenlösungen, Bitumenvergussmassen, Bitumenlacken, Bitumenemulsionen Gesundheitsgefährdung Zahlreiche PAK sind nachweislich krebserzeugend, insbesondere solche aus vier und mehr Benzolringen (Ausnahme: Phenanthren).

 

Gesundheitsgefährdung:

 

Außerdem wirken viele PAK giftig auf das Immunsystem und die Leber, schädigen das Erbgut und reizen die Schleimhäute. Genauere Angaben sind nur zu jedem Vertreter im Einzelnen möglich. Verwendung Verwendung finden PAK vor allem in Bitumen- und Steinkohlenteer-Produkten sowie zur Herstellung anderer Chemikalien.

 

PAK - Sanierung:

 

Diese Kontaminationen werden meist bei allen Abbruchgebäuden vorgefunden und dürfen nur von Fachunternehmen demontiert oder saniert werden. Der Entsorgungsweg der anfallenden Materialien muß lückenlos dokumentiert werden.

Hier finden Sie uns:

Gewerbepark

Zehn Jeuch 1

77871 Renchen

 

Tel.  07843 99 38 10

Fax. 07843 99 38 16

 

rino_abbruch@t-online.de

Bürozeiten

Mo. - Fr.

8:00 Uhr-18:00 Uhr

News

Transport

Seit einigen Wochen haben wir unsere Firma um eine weitere Spate erweitert und führen Spezialtiefbau aus, somit bleibt alles in einer Hand.

© Rino Bau- und Transport GmbH